Meldebescheinigung, einfach, Beantragung
Meldebescheinigung, einfach, Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Doktorgrad
- Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Wenn Sie die Meldebescheinigung online beantragen möchten, klicken Sie bitte rechts oben auf den Anmeldebutton.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Spezielle Hinweise für - Stadt Leer
Meldebescheinigungen für Rentenzwecke und Meldebescheinigungen für das Versorgungsamt sind kostenfrei, wenn dessen Anforderung vorliegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich. Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.
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