Leistungsbeschreibung


Die Brandsicherheitswache hat die Aufgabe, Brände zu verhüten und Brandgefahren zu erkennen und im Gefahrenfall notwendige Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und Schadenverhütung einzuleiten.

Zuständige Stelle


Feuerwehr Stadt Leer

Rechtsgrundlage


Nach erfolgter Anmeldung durch den Veranstalter ordnet die Stadt auf Grundlage von 
§ 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz eine BSW an.