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Brandsicherheitswache für Veranstaltungen, Antrag auf Anordnung

Leistungsbeschreibung

Die Brandsicherheitswache hat die Aufgabe, Brände zu verhüten und Brandgefahren zu erkennen und im Gefahrenfall notwendige Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und Schadenverhütung einzuleiten.

Feuerwehr Stadt Leer

Nach erfolgter Anmeldung durch den Veranstalter ordnet die Stadt auf Grundlage von 
§ 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz eine BSW an. 

Fd 3.32 Sicherheit und Ordnung