Freiwillige Selbstauskunft - Bewerbung um eine öffentlich geförderte Mietwohnung


Leistungsbeschreibung


Die freiwillige Selbstauskunft ist erforderlich, für eine Bewerbung auf eine öffentlich geförderte Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein.

Sie interessieren sich für eine Mietwohnung, die mit öffentlichen Mitteln des Landes gefördert wurde. Hintergrund einer öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen zu schaffen. Für den Bezug dieser Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zum Zwecke der Vermittlung zwischen den Mietinteressenten und den Vermietern werden die vorgenannten Daten erhoben, genutzt und gespeichert. Ein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen dass die Stadt Leer derzeit selbst keine freien öffentlich geförderten Wohnungen zur Vermietung anbieten kann. Im Stadtgebiet von Leer werden jedoch von privaten Vermietern gelegentlich öffentlich geförderte Wohnungen angeboten. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.

 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Leer (Ostfriesland)

Amt/Fachbereich


Fachbereich 4.24 Wirtschaftsförderung und Grundstücke

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