Parkausweis für Schwerbehinderte, Beantragung


Leistungsbeschreibung


Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Fachdienst 3.32 Sicherheit und Ordnung der Sadt Leer.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Kosten an.

Anträge / Formulare


Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Kontakt

  • Sicherheit und Ordnung