Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
von den Regelungen zum Halten und Parken,
von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Zuständige Stelle
Fachdienst 3.32 Sicherheit und Ordnung der Stadt Leer.
Welche Gebühren fallen an?
30,00 € für den ersten Tag, danach 15,00 € pro Tag.
Die Gebühren der Ausnahmegenehmigung ergeben sich aus der Gebührenfestlegung der Stadt Leer (Ostfriesland) für Maßnahmen im Straßenverkehr ab dem 06.10.2021.
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 der StVO
Links & Onlinedienste
Für diese Dienstleistung müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
anmelden
Für die ordnungsgemäße Funktion dieser Webseite setzen wir sogenannte Cookies ein. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Wir setzen Cookies ein, damit unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft. Sie sind für den Betrieb unserer Webseite technisch notwendig und können deshalb nicht abgestellt werden (essentielle Cookies).
Des Weiteren sammeln wir über Cookies statistische Daten welche in anonymer Form gespeichert werden. Folgende Daten werden erfasst: IP-Adresse (durch Verkürzen anonymisiert) / zuvor besuchte URL (Referrer, sofern vom Browser übermittelt) / Gerätetyp, Gerätemodell und Marke / Bildschirmauflösung und Farbtiefe / Name und Version des Betriebssystems / Name, Version und Spracheinstellung des Browsers / vom Browser unterstützte Techniken und Formate (z.B. Cookies, Java, Flash, PDF) / Zeitpunkt der Seitenaufrufe / besuchte Links zu anderen Webseiten / besuchte URLs auf dieser Webseite / Art der HTML-Anfragen / Zeitpunkt des ersten Zugriffs / Zeitpunkt des letzten Zugriffs / heruntergeladene Daten / Anzahl der Besuche eines Benutzers / Suchbegriffe interne Suchmaschine / verwendete externe Suchmaschinen / Suchbegriffe externer Suchmaschinen (z.B. Google). Für diese statistischen Erfassungen von Daten benötigen wir Ihre Zustimmung (Einwilligung). Über die beiden unteren Schaltflächen können Sie Ihre Zustimmung geben (rechte Schaltfläche) oder Ihre Zustimmung verweigern (linke Schaltfläche).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter dem Stichwort „Cookies im Rahmen von Matomo“.
Sollten sie sich bezüglich der statistischen Erhebungen unsicher sein, benutzen Sie bitte die Schaltfläche „Nur mit essentiellen Cookies fortfahren“. Die statistischen Erhebungen können über die Datenschutzerklärung dann jederzeit von Ihnen, falls gewünscht, nachträglich eingeschaltet werden.