Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Wohnungsgeberbestätigung
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
betreuten Personen:
schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Links & Onlinedienste
Für diese Dienstleistung müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
anmelden
Für die ordnungsgemäße Funktion dieser Webseite setzen wir sogenannte Cookies ein. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Wir setzen Cookies ein, damit unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft. Sie sind für den Betrieb unserer Webseite technisch notwendig und können deshalb nicht abgestellt werden (essentielle Cookies).
Des Weiteren sammeln wir über Cookies statistische Daten welche in anonymer Form gespeichert werden. Folgende Daten werden erfasst: IP-Adresse (durch Verkürzen anonymisiert) / zuvor besuchte URL (Referrer, sofern vom Browser übermittelt) / Gerätetyp, Gerätemodell und Marke / Bildschirmauflösung und Farbtiefe / Name und Version des Betriebssystems / Name, Version und Spracheinstellung des Browsers / vom Browser unterstützte Techniken und Formate (z.B. Cookies, Java, Flash, PDF) / Zeitpunkt der Seitenaufrufe / besuchte Links zu anderen Webseiten / besuchte URLs auf dieser Webseite / Art der HTML-Anfragen / Zeitpunkt des ersten Zugriffs / Zeitpunkt des letzten Zugriffs / heruntergeladene Daten / Anzahl der Besuche eines Benutzers / Suchbegriffe interne Suchmaschine / verwendete externe Suchmaschinen / Suchbegriffe externer Suchmaschinen (z.B. Google). Für diese statistischen Erfassungen von Daten benötigen wir Ihre Zustimmung (Einwilligung). Über die beiden unteren Schaltflächen können Sie Ihre Zustimmung geben (rechte Schaltfläche) oder Ihre Zustimmung verweigern (linke Schaltfläche).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter dem Stichwort „Cookies im Rahmen von Matomo“.
Sollten sie sich bezüglich der statistischen Erhebungen unsicher sein, benutzen Sie bitte die Schaltfläche „Nur mit essentiellen Cookies fortfahren“. Die statistischen Erhebungen können über die Datenschutzerklärung dann jederzeit von Ihnen, falls gewünscht, nachträglich eingeschaltet werden.