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Parkausweis für Bewohner, Beantragung


Sie können über den Button die Online-Dienstleistung starten oder alternativ unter "Dokumente" eine PDF-Datei downloaden und ausfüllen.

Leistungsbeschreibung

Nachfolgend werden die erforderlichen Angaben zum Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung in Form eines Bewohnerparkausweises für Sie beziehungsweise Ihr Fahrzeug abgefragt.
Damit bekommen Sie die Möglichkeit in einem bestimmten Wohngebiet mit dem Bewohnerparkausweis zu parken. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis gilt nur auf den ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen in dem jeweiligen Wohngebiet.

Fachdienst 3.32 Sicherheit und Ordnung der Stadt Leer.

Kopie Personalausweis/Reisepass, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Meldebescheinigung

30,00 € jährlich.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenfestlegung der Stadt Leer (Ostfriesland) für Maßnahmen im Straßenverkehr ab dem 06.10.2021.

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 der StVO

Fd 3.32 Sicherheit und Ordnung