Parkausweis für Bewohner, Beantragung
Parkausweis für Bewohner, Beantragung
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Leistungsbeschreibung
Nachfolgend werden die erforderlichen Angaben zum Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung in Form eines Bewohnerparkausweises für Sie beziehungsweise Ihr Fahrzeug abgefragt.
Damit bekommen Sie die Möglichkeit in einem bestimmten Wohngebiet mit dem Bewohnerparkausweis zu parken. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis gilt nur auf den ausgeschilderten Bewohnerparkplätzen in dem jeweiligen Wohngebiet.
Zuständige Stelle
Fachdienst 3.32 Sicherheit und Ordnung der Stadt Leer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie Personalausweis/Reisepass, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
30,00 € jährlich.
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenfestlegung der Stadt Leer (Ostfriesland) für Maßnahmen im Straßenverkehr ab dem 06.10.2021.
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 der StVO
Amt/Fachbereich
Fd 3.32 Sicherheit und Ordnung