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Personalausweis, Verlustmeldung


Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Gebühr:
Bei Verlustmeldung

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport