BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Baumaßnahme, Bevollmächtigtenerklärung


Für alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehenden Angelegenheiten, 
einschließlich des Genehmigungsverfahrens, wird hiermit gegenüber der Stadt Leer ein Bevollmächtigte(r) im Sinne des § 41 Absatz 1 des 
Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG), in der zurzeit gültigen Fassung, und als 
Vertreter gemäß § 7 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), in der zurzeit 
gültigen Fassung, bestellt.

2.63 Bauordnung