Baumaßnahme, Bevollmächtigtenerklärung
Baumaßnahme, Bevollmächtigtenerklärung
Für alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehenden Angelegenheiten,
einschließlich des Genehmigungsverfahrens, wird hiermit gegenüber der Stadt Leer ein Bevollmächtigte(r) im Sinne des § 41 Absatz 1 des
Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG), in der zurzeit gültigen Fassung, und als
Vertreter gemäß § 7 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG), in der zurzeit
gültigen Fassung, bestellt.
Amt/Fachbereich
2.63 Bauordnung