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Reisepass, Änderung wegen Wohnortänderung


Leistungsbeschreibung

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

Es fallen keine Gebühren an.

3.323 Bürgerservice und Wahlen